Dokumentation

Was ist das Ziel der Spitex-Statistik Luzern?

Ziel der Spitex-Statistik Luzern ist es, einen Überblick über die ambulante Pflege im Kanton Luzern zu erhalten. Die Spitex-Statistik erfasst die Angaben der Leistungserbringer (Spitex-Organisationen und selbständigerwerbende Pflegefachpersonen) zu folgenden Bereichen:

  1. Allgemeine Angaben
  2. Personal
  3. Klienten/Klientinnen
  4. Finanzen

Die allgemeinen Angaben zu den Leistungserbringern und zu den Finanzen werden jährlich (für das Kalenderjahr) erfasst, diejenigen zum Personal und zu den Klienten/innen monatlich. Die Lieferung aller Angaben an LUSTAT Statistik Luzern erfolgt jährlich mittels der Web-Applikation. Die statistischen Angaben, die das Bundesamt für Statistik (BFS) von allen auskunftspflichtigen Spitex-Organisationen und Pflegefachpersonen einfordert, werden durch LUSTAT aus der kantonalen Spitex-Statistik extrahiert und elektronisch ans BFS geliefert. Die Leistungserbringer füllen die statistischen Angaben somit nur einmal aus.

Wer ist zur Auskunft verpflichtet?

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) am 1. Januar 2009 wurden gesetzliche Grundlagen geschaffen, die eine Vergrösserung des Kreises der Befragten in der Spitex-Statistik vorgeben. Gemäss der Verordnung über die Spitex-Statistik des Kantons Luzern vom 3. März 2009 umfasst die Grundgesamtheit der Spitex-Statistik die folgenden Leistungserbringer.

Zur Auskunft verpflichtet sind:
Leistungserbringer mit Sitz im Kanton Luzern, die Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) anbieten, namentlich:

  • Spitex-Organisationen und selbständigerwerbende Pflegefachpersonen , die Leistungen gemäss Art. 7 der KLV erbringen,
  • Spitex-Organisationen, die gemäss Leistungsauftrag der öffentlichen Hand Hauswirtschaft und Sozialbetreuung und/oder Mahlzeitendienst anbieten.

Es werden sowohl öffentlich-rechtliche wie auch privatrechtliche Leistungserbringer befragt.

Gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) ist die Teilnahme an der Erhebung auch für ausserkantonale Spitex-Organisationen obligatorisch, wenn KLV-Leistungen im Kanton Luzern erbracht wurden. Gesetzliche Grundlagen sind das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und das Bundesstatistikgesetz (BStatG).

Nicht in der Statistik erfasst werden:
Selbständigerwerbende Pflegefachpersonen, die jährlich weniger als 250 Stunden Leistungen gemäss Art. 7 KLV bei den Klientinnen und Klienten zu Hause erbringen.

Spezifikationen

Rechtliche Grundlagen

Die Spitex-Statistik Luzern basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

Alle mit der Überprüfung und Auswertung der Daten betrauten Personen unterstehen zudem den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG).